Verfügbarkeit und volle Rückzahlung bei Ihrer ersten Einzahlung oder bei der Übertragung Ihres Darlehens auf Ihr persönliches Bankkonto

Ihr Darlehen beträgt 95000.00€ und der Betrag Ihrer ersten 100% rückzahlbaren Einlage beträgt 499.00€ inkl. MwSt

Ihre erste Einzahlung wird zu 100% erstattet

499.00 €

Ihre Einzahlung von 499,00€ wird sofort zu Ihrem Darlehen von 95000,00€ hinzugefügt und Sie überweisen automatisch 95000,00€ + 499,00€, also 95499,00€ inkl. Steuern auf Ihr Bankkonto

Letzter Schritt : Klicken Sie unten, um Ihren Vertrag online zu unterschreiben. Ihre erste einmalige Einzahlung wird zu 100% zurückerstattet

Klicken Sie HIER, um Ihren Vertrag zu unterzeichnen

Die erste Einzahlung, die zu 100 % rückzahlbar ist, ist obligatorisch und kann nicht von Ihrem Kredit abgezogen werden

 

Die erste einmalige Einzahlung erfolgt per Banküberweisung, oder per Kreditkarte; entweder von Ihrem persönlichen Bankkonto oder von einem beliebigen anderen Bankkonto bei einer Bank. Sie können auch eine direkte Zahlung per Kreditkarte beantragen.

 

Wenn Sie sich weigern zu zahlen, wird Ihr Darlehen oder die Überweisung des Geldes, falls sie noch läuft, automatisch storniert

 

Sie erhalten den vollen Betrag zurück, wenn das Geld auf Ihr persönliches Bankkonto überwiesen wird. Die Überweisung auf Ihr persönliches Bankkonto erfolgt sofort und unmittelbar nach Ihrer Rückerstattung !

 

Wenn die Überweisung fehlschlägt oder das Darlehen storniert wird, wird eine automatische Rückerstattung auf das Bankkonto ausgelöst, das die Zahlung gesendet hat, wobei die sofortige Rückerstattung des Geldes vom Emittenten bestätigt werden muss : ZUFRIEDENHEIT ODER RÜCKERSTATTUNG.

 

Die erste einmalige Einlage wird nach der versicherungsmathematischen Methode gemäß der geltenden Formel berechnet, die von der Bankenkommission für Nichtbankenkredite pro Darlehenstranche verwendet wird, und kann nicht von der Höhe des gewährten Darlehens abgezogen werden.

 

Das Verfahren der einmaligen Ersteinlage des Kreditnehmers, das vollkommen im Einklang mit dem Verbrauchergesetzbuch steht, wurde mit Zustimmung des Notars und gemäß der geltenden Gesetzgebung im Rahmen des Mechanismus zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit durch das Dekret Nr. 99-776 vom 8. September 1999 zur Anwendung der Artikel 52 bis 15 des Gesetzes Nr. 84-46 vom 24. Januar 1984 in der geänderten Fassung über die Funktionsweise und die Kontrolle der Kreditinstitute eingeführt.